Die Revision der kommunalen Nutzungsplanung wurde dem Amt für Raumentwicklung (ARE) am 26. August 2019 zur Vorprüfung eingereicht. Am 6. Januar 2020 ist die Rückmeldung zur Vorprüfung erfolgt. Der Gemeinderat liess die Planungsgrundlagen, basierend auf der Rückmeldung zur Vorprüfung, überarbeiten.
Mit Beschluss vom 15. Juni 2020 hat der Gemeinderat der revidierten Bau- und Zonenordnung mit revidiertem Zonenplan und Ergänzungsplänen (Weilerkernzonen) zur formalen öffentlichen Auflage gemäss § 7 PBG zugestimmt.
Die revidierten Nutzungsplaninstrumente und der dazugehörende Erläuterungsbericht sollen die ursprüngliche Bau- und Zonenordnung mit Zonenplan aus den Jahren 1996/97 ersetzen.
Am 24. Januar 2019 hat der Gemeinderat bereits eine Informationsveranstaltung durchgeführt, um die interessierte Öffentlichkeit über die Revision der Nutzungsplanung zu informieren und dazu einzuladen sich zu beteiligen. Es sind dann bereits verschiedene Anliegen aus der Bevölkerung eingereicht worden, welche mit Gemeinderatsbeschluss vom 9. April 2019 behandelt wurden. Aufgrund der Ergebnisse aus der Vorprüfung, konnte auf verschiedene Anliegen nicht eingetreten werden. Ausserdem ist der Umfang der Revision auf wenige Änderungen am Zonenplan, sowie auf die Festsetzung der Weilerkernzonen in Waltenstein-Berg und Oberschlatt-Unterdorf beschränkt worden. Es wurden zudem die Begriffe zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) eingeführt und der Mehrwertausgleich in der Bauordnung geregelt. Auf eine zweite Vorprüfung wird verzichtet.
Rechtliche Hinweise
Die massgeblichen Unterlagen liegen während 60 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, d.h. bis 1. September 2020, in der Gemeindeverwaltung, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH zu den ordentlichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Zudem können die erwähnten Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Schlatt ZH eingesehen und heruntergeladen werden.
Während der Auflagefrist können sich alle interessierten Personen schriftlich zu den einzelnen revidierten Instrumenten der kommunalen Nutzungsplanung äussern. Die Einwendungen müssen einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Entsprechende Eingaben sind bis spätestens 1. September 2020 dem Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt schriftlich einzureichen. Über allfällige nicht berücksichtigte Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung durch die Gemeindeversammlung entschieden.