Abteilungen Steueramt
Das Steueramt ist erste Anlaufstelle für sämtliche Fragen rund um den staatlichen Steuerbezug. Dazu gehören insbesondere Auskünfte zu den Themen Steuerpflicht, Steuererklärungen, Rechnungstellung und Inkasso der Steuern und sämtlichen Fragen in Zusammenhang mit den Grundsteuern. Zudem amtet der Steuersekretär als Inventarbeamter bei Todesfällen.
Der Onlinedienst eFristverlängerung ermöglicht Privatpersonen und Einzelunternehmen die elektronische Verlängerung der Einreichefrist für die Steuererklärung.