Abteilungen
Ackerbaustelle
Die Ackerbaustelle ist kompetente Ansprechpartnerin und Vertrauensperson der Landwirte und des Amtes für Landschaft und Natur (ALN). Alle mit der Durchführung und Bearbeitung
betrauten Personen sind verpflichtet, die im Erhebungsmaterial enthaltenen Angaben nach den Grundsätzen des Datenschutz- gesetzes zu behandeln. Folgende Stellen benutzen die für ihre
Aufgaben notwendigen Daten: Kantonale Verwaltung, Amt für Landschaft und Natur, Statistisches Amt, verschiedene Bundes-ämter (Landwirtschaft, Statistik, Veterinärwesen, Umwelt,
Wald und Landschaft), Alkoholverwaltung, Ernährungsamt, Eidg. Zollverwaltung und Milchverbände.
Diese besteht aus dem Verteilen der Formulare und Unterlagen des ALN, der Orientierung der Landwirte, wie die Formulare auszufüllen sind, der Beantwortung von Fragen der Landwirte, dem Einsammeln der Formulare und des Plans über die ökologischen Ausgleichsflächen sowie der Ueberprüfung, Korrektur und Bestätigung der Richtigkeit der Angaben anhand von eigenen Zählungen (Tierbestand, Bäume etc.), von Grundbuchauszügen und von eigenen Beobachtungen. Nach der Datenerhebung ist die Ackerbaustelle dafür verantwortlich, dass die kontrollierten Formulare fristgerecht beim Amt für Landschaft und Natur eintreffen.
Kontrolliert werden die Ackerbaubeiträge anhand der Kulturen, Flächen und Bewirtschaftungsauflagen, die ökologischen Ausgleichsflächen nach Fläche, Bewirtschaftungsauflagen und nach Planübereinstimmung, die extensive Produktion von Getreide und Raps nach Fläche und Bewirtschaftungsauflagen, die Tierhaltung anhand der Tierzahl und dem Auslauf entsprechend der Tierschutzverordnung. Im Weiteren werden die Pufferstreifen entlang von Oberflächengewässern, Hecken, Feldgehölzen und Wäldern sowie der Anteil der geleisteten Arbeit durch die betriebseigenen Arbeitskräfte überprüft.
Kontrolle der Auszahlungslisten, Beobachtungen und Meldungen von Verstössen gegen den ökologischen Ausgleich sowie den Natur- und Gewässerschutz. Ausserdem nimmt die Ackerbaustelle Fragen entgegen und beantwortet sie. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Ackerbaustellenleiter, dass er die Kontrollen gewissenhaft durchgeführt und falsche Daten berichtigt hat.