Lebenslagen
Pflegeversorgung
Das Pflegegesetz des Kantons Zürich legt fest, dass die Gemeinden für eine bedarfs- und fachgerechte stationäre und ambulante Pflegeversorgung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner zu sorgen haben.
Dazu ist ein Versorgungskonzept zu erstellen und festzusetzen. Zudem haben die Gemeinden eine Stelle zu bezeichnen, die Auskunft über das generelle und aktuell verfügbare Angebot der Gemeinde im Bereich der ambulanten und stationären Pflege erteilt.