Abteilungen Bauamt
Was beim Bauen sowie bei der Nutzung von Grundstücken und zugehörigen Bauten erlaubt ist und was nicht, ist im Baurecht geregelt. Das Bausekretariat berät Sie gerne telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich über die verschiedenen Anforderungen.Zur Klärung der baurechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauprojekten wird eine möglichst frühzeitige Kontaktnahme empfohlen.
Die Aufgabe des Bausekretariats besteht darin, Bauwillige in Rechts- und anderen Fachfragen zu beraten sowie die eingereichten Baugesuche fristgerecht auf ihre Rechtmässigkeit zu prüfen. Bei der Kontrolle der Baugesuche arbeitet es eng mit den Kontrollorganen für Feuerpolizei, Kanalisation und baulichen Zivilschutz zusammen, die ebenfalls Baukontrollen durchführen.
Nebst dieser internen Koordination hat das Bausekretariat auch all jene Bewilligungsverfahren zu koordinieren, in welche Fachstellen des Kantons oder des Bundes einzubeziehen sind (z.B. Bauten an Staatsstrassen, ausserhalb Bauzonen, in Altlastenverdachtsflächen). Schliesslich gehört es zum Aufgabenkreis des Bausekretariats, die Einhaltung von baurechtlichen Auflagen zu überwachen und im Konfliktfall entsprechende Massnahmen zu treffen.
Beim baulichen Zivilschutz wird im Baubewilligungsverfahren für die Genehmigung und Realisierung der zivilen Schutzbauten gesorgt. Die entsprechenden Projekte müssen jeweils vor Baubeginn durch das Kontrollorgan Zivilschutz genehmigt sein. Die Bauphase der Schutzräume wird vor Ort überwacht und nach Fertigstellung abgenommen. Die Schutzraumbautätigkeit wird laufend vom Amt für Zivilschutz des Kantons Zürich überwacht.
Das Aufgabenfeld des Tiefbaus ist ein vielfältiges: es umfasst Strassen-, Kanalisations- und Wasserleitungsbau. Das Bausekretariat leitet solche Vorhaben, soweit sie den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Schlatt betreffen. Ausgeführt werden die Bauarbeiten in der Regel von privaten Unternehmen, die jeweils nach den geltenden Submissionsrichtlinien ausgewählt werden. Während der Bauphase sorgt das Bausekretariat für einen reibungslosen Arbeitsablauf und hält Kontakt zur jeweiligen Anwohnerschaft. Zudem kontrolliert es laufend die Kosten und erstellt abschliessend eine Bauabrechnung.
Die Betreuung der gemeindeeigenen Liegenschaften beinhaltet:
Umbauten
Unterhaltsarbeiten
Grundstückshandel
Verwaltung