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Bestattungsamt
Das Bestattungsamt ordnet Erdbestattungen und Kremationen für verstorbene Einwohner/innen der Gemeinde Schlatt an.
Ein Todesfall muss innert zwei Tagen dem Bestattungsamt gemeldet werden. Tritt der Tod im Spital ein, wird die ärztliche Todesbescheinigung direkt an das Bestattungsamt geschickt. Ist der Tod zu Hause eingetroffen, erhalten die Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung vom Arzt. Sie ist Grundlage für die Anordnung der Bestattung.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich dem Bestattungsamt vorzulegen (falls vorhanden):
Diese Entscheidung muss im Sinne des Verstorbenen gefällt werden. Möglicherweise sind die Bestattungswünsche testamentarisch festgehalten oder mündlich weitergegeben worden. Andernfalls entscheiden die Angehörigen darüber.Das Bestattungsamt ordnet die Erdbestattung oder Kremation an. Die Kremation kann erst 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden.
Die Gemeinde stellt einen standardisierten Holzsarg oder eine Ton-Urne zur Verfügung. Das Überführen der verstorbenen Person wird durch das Bestattungsamt veranlasst.
Folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:
Die Urne kann auch in einem bestehenden Erdbestattungsgrab oder einem Urnengrab beigesetzt werden.
Das Datum der Abdankung legen Sie gemeinsam mit dem Bestattungsamt fest. Die Angehörigen besprechen mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin die Gestaltung der Abdankungsfeier und sind für den gewünschten Blumenschmuck besorgt. Es ist ihnen überlassen, ob sie eine persönliche Todesanzeige in der Zeitung aufgeben.
Das Bestattungsamt erstellt die Bestattungsanzeige und informiert die zuständigen Personen und Stellen. Auch sämtliche öffentlichen Stellen werden vom Bestattungsamt direkt informiert (Steueramt, Einwohnerkontrolle, SVA-Zweigstelle). Für erbrechtliche Angelegenheiten ist das Bezirksgericht Winterthur zuständig.
Für Verstorbene, die ihren letzten Wohnsitz in der Gemeinde Schlatt hatten, werden die einfachen Bestattungskosten durch die Gemeinde übernommen. Spezielle Wünsche gehen zu Lasten der Angehörigen.