Abteilungen
Friedensrichter
Die Aufgaben eines Friedensrichters sind vielfältig. Sie sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem zuständigen Bezirksgericht als erste und dem Obergericht des Kantons Zürich als zweite Aufsichtsbehörde unterstellt.
Die Friedensrichter vermitteln zwischen streitenden oder uneinigen Parteien nach dem bewährten Grundsatz «zuerst schlichten, dann richten».
Dem Entscheidverfahren geht ein Schlichtungsversuch voraus. Der Friedensrichter führt den obligatorischen Schlichtungsversuch durch und leitet die Verhandlungen bei:
• Forderungsklagen / Konsumentenstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen, aus Kaufvertrag, Auftrag, Werkvertrag etc.)
• Arbeitsrechtlichen Klagen (Lohn, Überstunden, Kündigung, Arbeitszeugnissen etc.)
• Unterhaltsklagen
• Erbrechtlichen Klagen (Testamentsanfechtung, Erbteilungsklagen etc.)
• Nachbarschaftsklagen (Lärm, Einsprachen wegen Sträuchern, Bäumen und Bauten)
• Persönlichkeitsverletzungen