Abteilungen Friedensrichter
Das Friedensrichteramt führt als erste Instanz die obligatorischen Schlichtungsverfahren durch und leitet die Verhandlungen bei folgenden Klagen:
• Geldforderungsklagen
• erbrechtliche Klagen
• vertragsrechtliche Streitigkeiten (Kauf, Werkvertrag, Auftrag)
• Nachbarrecht
• Stockwerkeigentümerklagen
• Arbeitsstreitigkeiten
Ausnahmen:
Die Friedensrichterin ist nicht zuständig bei:
• Scheidungs- und Trennungsklagen
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
• Klagen Bauhandwerkerpfandrecht
Klagen sind direkt beim zuständigen Bezirksgericht einzureichen.
• Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern
Klagen sind direkt an die zuständige Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen am jeweiligen Bezirksgericht zu richten.
• Ehrverletzungsklagen
Klagen sind mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei einzureichen.
Über den Link http://www.friedensrichter-zh.ch finden Sie: