Abteilungen
Sozialamt
Das Sozialamt ist für die gesetzlich wirtschaftliche und die persönliche Hilfe zuständig.
Die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe sind in der Bundesverfassung vom 1.1.2000 verankert. Art. 12 der Bundesverfassung hält fest: „Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind“.
Im Kanton Zürich wird sie im Sozialhilfegesetz geregelt und die wirtschaftliche Hilfe nach den SKOS-Richtlinien ausgerichtet.
Das Ziel der Sozialhilfe ist die Sicherung der persönlichen Existenz. Sie fördert die wirtschaftliche und persönliche Selbstständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Das Sozialamt ist zuständig für die wirtschaftliche Hilfe und die persönliche Hilfe.
Die Angebote der Sozialhilfe sind auf die individuelle Situation der Klientinnen und Klienten angepasst. In persönlichen Gesprächen werden gemeinsam die notwendigen Massnahmen und Schritte eingeleitet.