Der Gemeinderat Elsau hat mit Beschluss vom 29. November 2022 und der Gemeinderat Schlatt mit Beschluss vom 5. Dezember 2022 das neue Entschädigungsreglement der Feuerwehr Elsau-Schlatt erlassen. Das neue Reglement tritt per 1. Januar 2023 in Kraft.
Die erwähnten Beschlüsse und das neue Entschädigungsreglement liegen während der Rekursfrist in den Gemeindeverwaltungen Elsau und Schlatt zu Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.