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Wasserversorgung, Einbau von UV-Anlagen, Bewilligung gebundener Ausgaben

Der Gemeinderat Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 16 vom 4. Februar 2020 entschieden:

  1. Die Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt.
  2. Für die Anschaffung und die Installation von drei UV-Anlagen im Reservoir Oberschlatt und im Quellpumpwerk Unterschlatt werden Fr. 126’700.00 zu Lasten der Investitions-rechnung, Konto 7101.5030.00 bewilligt. Die beschriebenen Arbeiten sind im Budget 2020 nicht eingestellt.
  3. Die jährlichen Folgekosten werden ab Budget 2021 berücksichtigt.
  4. Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Schlatt, 14. Februar 2020
Der Gemeinderat Schlatt

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