Wegen umfangreichen Strassenbauarbeiten auf der Räterschen-/Schlatterstrasse, Gemeinden Schlatt und Elsau, hat das Tiefbauamt des Kantons Zürich drei Verkehrsanordnungen erlassen. Die Gemeinden Schlatt und Elsau, sowie die Stadt Winterthur haben infolge Zuständigkeit in Bezug auf die Gemeindestrassen nunmehr flankierende Massnahmen zu verfügen.
In Zusammenhang mit der Vollsperrung vom 15. Mai 2023 bis 31. Mai 2023 im Abschnitt Elggerstrasse bis Im Schüracher in Waltenstein ist für die Fridtal- und Jakobstalstrasse auf dem Abschnitt Räterschenstrasse bis Elggerstrasse ein Lastwagen- und Carfahrverbot zu verfügen.
In Zusammenhang mit der Vollsperrung vom 31. Mai 2023 bis 20. Juni 2023 im Abschnitt Fridtalstrasse bis am Bach in Elsau ist für die Ricketwilerstrassse auf dem Abschnitt Pestalozzistrasse in Elsau bis Räterschenstrasse in Waltenstein ein Lastwagen- und Carfahrverbot zu verfügen.
In Zusammenhang mit der Verfügung des Fahrverbotes für Lastwagen und Car vom 15. Mai bis 20. Juni 2023 im Abschnitt Elggerstrasse bis Pestalozzistrasse haben die Gemeinden, als flankierende Massnahmen für die Ricketwiler-/Räterschenstrasse auf dem Abschnitt Pestalozzistrasse bis Räterschenstrasse und im Abschnitt Bushaltestelle Oberseen bis Ricketwil ebenfalls ein Lastwagen- und Carfahrverbot zu verfügen.
Für das Postauto und Zubringer ist die Durchfahrten auf allen Abschnitten gestattet. Die Umleitung für Lastwagen und Car erfolgt über Elgg oder Winterthur – Kollbrunn.