Verkehrssicherheit – Zurückschneiden von Sträuchern und Pflanzen
Dass die Natur ihren Raum braucht und sich Platz verschafft, ist sich der Gemeinderat Schlatt bewusst. Dennoch können Äste von Bäumen und Sträuchern, welche in den Strassenbereich wachsen, den Fussgänger- und Fahrzeugverkehr stark behindern oder erschweren. Insbesondere kann dies auch den Sichtbereich entlang von öffentlichen Strassen zunehmend einschränken und sich so negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken.
Die Liegenschafteneigentümer wurden daher in der Grossauflage des Tösstalers vom 27. April 2017, gestützt auf §§ 3-17 der kantonalen Strassenabstandsverordnung, aufgefordert, Bäume und Sträucher, welche in den Strassen- bzw. Trottoirraum ragen, auf die Strassen- bzw. Trottoirgrenze zurückzuschneiden, wobei der Luftraum über dem Trottoir bis auf eine Höhe von 2.5 m und derjenige über der Fahrbahn bis 4.5 m von jeglichem Ast- und Blattwerk frei sein muss. Sträucher auf der Kurveninnenseite sind auf 80 cm zurückzuschneiden.
Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten durch die Gemeinde auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden.
Vor der Ergreifung solcher einschneidenden Massnahmen ersucht der Gemeinderat mit diesem Flyer alle Liegenschaftenbesitzer, bzw. Grundeigentümer noch einmal, ihre Sträucher und Hecken zu überprüfen und falls erforderlich bis 5. August 2017 selbst zurückzuschneiden.
Die gesetzlichen Vorgaben entnehmen Sie dem Flugblatt.
Die Feuerwehr Elsau-Schlatt ist Ihnen zudem dankbar, wenn Hydranten auch freigeschnitten werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Gemeinderat Schlatt