Der Gemeinderat Schlatt hat mit Beschluss vom 14. November 2023 die am 20.10.2021 festgelegte Nichtunterschutzstellung des Gebäudes Vers.Nr. 89, Waltensteinerstrasse 11 aufgehoben und den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit dem das Gebäude Vers.Nr. 89, Waltensteinerstrasse 11, 8418 Schlatt im Sinne von § 205 lit. d des Planungs- und Baugesetzes (PBG) unter Schutz gestellt wird.
Die Unterlagen können während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Schlatt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, so weit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Gemeinderat Schlatt