Strassensanierung, Nussbergstrasse, Bankettsanierung mit Elementplattenmauer, Bewilligung gebundener Ausgaben (Fr. 50’700.35)
Der Gemeinderat Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 89 vom 29. Juni 2021 entschieden:
Die Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt.
Für die Sanierungsarbeiten wird ein Verpflichtungskredit von Total 50’700.35 zu Lasten der Investitionsrechnung 2021, Konto 6150.5010.00 freigestellt. Die beschriebenen Arbeiten sind im Budget 2021 nicht eingestellt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Schlatt ZH, 9. Juli 2021
Der Gemeinderat Schlatt