Stille Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates
(Rest der Amtsdauer 2018 – 2022)
Nach Ablauf der am 25. Februar 2020 eröffneten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur ein definitiver Wahlvorschlag vor:
Rechsteiner, Sandra, 1980, Pflegefachfrau DN1, Elggerstrasse 17, 8418 Schlatt ZH
In Anwendung von Art. 14 Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt ZH, 24. März 2020
Der Gemeinderat Schlatt