Publikation Stille Ersatzwahl des Friedensrichters
(Rest der Amtsdauer 2015 – 2021)
Nach Ablauf der am 6. März 2018 eröffneten Nachfrist von 7 Tagen liegt nur ein definitiver Wahlvorschlag vor:
Claus, Barbara, 1964, lic. phil., Brühlstrasse 8a, 8311 Brütten
In Anwendung von Art. 14 Gemeindeordnung und § 54 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind damit die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt.
Der Gemeinderat hat die vorgeschlagene Person in stiller Wahl als gewählt erklärt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 27. März 2018
Der Gemeinderat Schlatt