Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist, Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates
(Rest der Amtsdauer 2018 – 2022)
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 10. Januar 2020 ist für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Rechsteiner, Sandra, 1980, Pflegefachfrau DN1, Elggerstrasse 17, 8418 Schlatt ZH
In Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 3. März 2020, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.
Jeder neue Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat Schlatt erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel am 17. Mai 2020 durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt ZH, 25. Februar 2020
Der Gemeinderat