Die Gemeinderäte der Gemeinden aus den Bezirken Andelfingen und Winterthur haben beschlossen, für den Kindes- und Erwachsenenschutz KES einen neuen Anschlussvertrag mit der Stadt Winterthur abzuschliessen.
Politische Gemeinden des Bezirkes Winterthur
Gemeinde Datum Behördenentscheid
Zweck: Zustimmung zum Anschlussvertrag mit der Stadt Winterthur über die Zusammenarbeit der politischen Gemeinden im Kindes- und Erwachsenenschutzkreis Winterthur-Andelfingen.
Aktenauflage: Die Akten können während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung, Welsikerstrasse 4, 8474 Dinhard, eingesehen werden.
Rekurs: Es kann nur der Behördenentscheid der eigenen Wohnsitzgemeinde angefochten werden. Dagegen kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.