Kommunale Nutzungsplanung
Gesamtrevision kommunale Nutzungsplanung
Inkraftsetzung der Bau- und Zonenordnung sowie des Zonenplans
Die kommunale Nutzungsplanung wurde von den Stimmberechtigten der Gemeinde Schlatt an der Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2021 und von der Baudirektion mit Verfügung vom 22. Februar 2023 genehmigt, unter Vorbehalt von Dispositiv II bis IV. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 2. Juni 2023 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden.
Die kommunale Nutzungsplanung tritt am Tag nach der Publikation in Kraft.