Der Gemeinderat Schlatt hat am 20. Oktober 2021 beschlossen:
Das ehemalige Mehrzweckbauernhaus Vers.Nr. 89, Waltensteinerstrasse 11 wird nicht unter Schutz gestellt.
Dieser Beschluss und das Gutachten können während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Schlatt während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Der Fristenlauf beginnt für die Eigentümerin mit der Zustellung des Beschlusses, für Dritte mit der Publikation. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, so weit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichtes sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.