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Grundkenntnistest im Einbürgerungsverfahren der Politischen Gemeinde Schlatt

Grundkenntnistest im Einbürgerungsverfahren der Politischen Gemeinde Schlatt, externer Testanbieter

Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 36 vom 15. März 2018 gestützt auf §16 der kantonalen Bürgerrechtsverordnung (KBüV) entschieden: 

Die Grundkenntnisse der geographischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton und in Schlatt werden mittels eines Grundkenntnistests geprüft.

Eine erfolgreiche Absolvierung des Grundkenntnistests ist für die Gesuchseinreichung   Voraussetzung.

Als Testanbieter wird mit der SWS, Schule für Wirtschaft und Sprachen AG Winterthur, ein Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.

Schlatt, 27. März 2018
Der Gemeinderat Schlatt

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