Gewässerraumfestlegung im Siedlungsgebiet, Festsetzung
8418 Schlatt ZH
Angaben zur Nutzungsplanung/Sondernutzungsplanung:
Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung Nr. BD00904429 vom 15. Juli 2022 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet festgelegt. Die Gemeinde Schlatt ZH macht die Festlegung des Gewässerraums öffentlich bekannt und legt sie zusammen mit der Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen öffentlich auf (§ 15 i Abs. 1 HWSchV).
Angaben zur Auflage:
Die Verfügung und die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen vom 5. August 2022 bis und mit 5. September 2022 in der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen die erwähnte Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 05.09.2022