Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates betreffend Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 32 vom 20. Februar 2017 gestützt auf Art. 34 lit. a Ziff. 13 der Gemeindeordnung entschieden:
Das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 23. Januar 2017 über die Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Vorlage 5278b) wird im Sinne der vorstehenden Erwägungen unterstützt, und es wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden.
Schlatt, 28. Februar 2017
Der Gemeinderat Schlatt