Gebührentarif der Politischen Gemeinde Schlatt, gültig ab 1.1.2018 – Festsetzung
Vorbehältlich der Genehmigung der Gebührenverordnung durch die Gemeindeversammlung, hat der Gemeinderat Schlatt hat mit Beschluss Nr. 145 vom 1. November 2017 den Gebührentarif, gültig ab 1.1.2018, festgesetzt.
Die Gebührenverordnung wurde nunmehr durch die Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2017 genehmigt.
Der Gebührentarif tritt somit per 1. Januar 2018 in Kraft. Widersprechende Gebührentarife des Gemeinderates werden auf diesen Zeitpunkt aufgehoben.
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.
Schlatt, 15. Dezember 2017
Der Gemeinderat Schlatt