Zuschlag (Publikationsdatum Simap: 14.12.2023)
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Schlatt ZH
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Schlatt ZH, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, Schweiz, Telefon: 052 363 14 88, E-Mail: gemeinde@schlatt-zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers
Gemeinde/Stadt
1.3 Verfahrensart
Freihändiges Verfahren
1.4 Auftragsart
Bauauftrag
1.5 Staatsvertragsbereich
Nein
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Projekttitel der Beschaffung
Erstellung Glasfasernetz Schlatt ZH
Gegenstand und Umfang des Auftrags: Beratung und Expertise während dem Abstimmungsprozess und der Ausarbeitung von Reglementen und Finanzierungsplan.
Koordination der beteiligten Ämter, Werke und Grundeigentümer sowie Grundlagenbe-schaffung.
Begleitung zahlreicher Fremdprojekte im Tiefbau, um die nachfolgenden Ergänzungen mit Rohranlagen rationell umsetzen zu können inkl. der notwendigen Verhandlungen mit Grundeigentümern.
Einblasarbeiten für Feeder und Drop (bereits mit Rohren verrohrt), Montage- und Spleissarbeiten im CO, Feeder und Drop inklusive BEP, inkl. Material, Unterstützung nach Bedarf im Bereich lnhouse, Tiefbau, etc., Störungsbehebungen, Reparaturen, Instandstellung, kleine Umbauten und Erweiterungen im Bereich Hausanschlüsse, Kabelumlegung, Patcharbeiten, Dokumentation und Qualitätsmessung
2.2 Gemeinschaftsvokabular
CPV: 32562000 – Glasfaserkabel
3. Zuschlagsentscheid
3.1 Zuschlagskriterien
entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter
Name: Apollon Schweiz AG, Herdernstrasse 63, 8004 Zürich, Schweiz, Telefon: 044 534 68 00, E-Mail: info@apollon.swiss
Preis (Gesamtpreis): CHF 4’442’300.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides
Begründung: Aufgrund des bestehenden Know-hows des bisherigen Anbieters, der technischen Abhängigkeiten zu den Vorleistungen und in Anbetracht der finanziellen und zeitlichen Aspekte besteht keine angemessene Alternative. Somit liegt ein Ausnahmetatbestand nach Art. 21 Abs. 2 lit. c IVöB vor, der die freihändige Vergabe an den bisherigen Anbieter rechtfertigt.
Im Weiteren ist ein Wechsel des Anbieters auch gemäss Art. 21 Abs 2, lit. e aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da dies erhebliche Schwierigkeiten und substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
4. Andere Informationen
4.2 Datum des Zuschlags
Datum: 05.12.2023
4.5 Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.