Notariatskreis Elgg ZH
(Gemeinden Elgg, Elsau, Hagenbuch, Schlatt)
Publikation der provisorischen Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 und Ansetzung der 2. Frist
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 8. Dezember 2022 ist für die Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026 innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Ersatzwahl des Notars / der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2022 bis 2026
Michael Josef Krug, geb. 25.06.1988, Notar-Stv., Bürger von Winterthur
whft. Oberfeldstrasse 106, 8408 Winterthur
In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 3. Februar 2023, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Elgg, Lindenplatz 4, 8353 Elgg, eingereicht werden können.
Wählbar sind Personen, die das Wahlfähigkeitszeugnis des Obergerichtes besitzen. Die vorgeschlagene Person muss auf dem Wahlvorschlag mit Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person das Amt schon bisher ausgeübt hat, angegeben werden. Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten aus dem Notariatskreis Stammheim unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Gemeinderat Elgg erklärt den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel/amtlichen Wahlzetteln oder einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Elgg, 27. Januar 2023
Gemeinderat Elgg