Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist
Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer
2018 – 2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 1. Dezember 2017 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder der evangelisch-reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Fasani
Margherita |
1943 | Sekretärin | I de Grueb 1 | bisher |
2. | Jauch
Erika |
1956 | FA SRK | Elggerstrasse 21 | bisher |
3. | Keller
Walter |
1957 | Schreiner | Kanzleistrasse 9 | neu |
4. | Wüthrich
Verena |
1960 | Dipl. Berufs- und Laufbahnplanerin | Waltensteinerstrasse 74 | bisher |
Präsidentin/ Präsident:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Wüthrich
Verena |
1960 | Dipl. Berufs- und Laufbahnplanerin | Waltensteinerstrasse 74 | bisher |
In Anwendung der entsprechenden Artikel in der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 23. Januar 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt eingereicht werden können.
Wählbar in die evangelisch-reformierte Kirchenpflege ist jede gemäss Art. 20 der Kirchenordnung der evangelisch-reformierten Landeskirche vom 17. März 2009 stimm- und wahlberechtigte Person, die das 18. Altersjahr vollendet hat und ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schlatt hat.
Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Es wird eine Urnenwahl mit amtlichem Wahlzettel, bzw. amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 16. Januar 2018
Der Gemeinderat Schlatt