Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2018 – 2022
Der Gemeinderat ordnet den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen 2018 – 2022 für den 15. April 2018 an.
Gemäss Art. 12 der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde sind an der Urne zu wählen:
– 5 Mitglieder des Gemeinderates und dessen Präsidium
– 5 Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission und deren Präsidium
In Anwendung der Artikel in der Gemeindeordnung sowie § 48 ff des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 10. Januar 2018 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat Schlatt erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt erhältlich.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt, 1. Dezember 2017
Der Gemeinderat Schlatt