Erneuerungswahlen der Mitglieder der Gemeindebehörden für die
Amtsdauer 2022 – 2026
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 26. November 2021 sind für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden innert der angesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Gemeindevorstand (5 Mitglieder, 4 Vorschläge)
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | bisher | |
1. | Fluck Gunnar |
1970 | Landwirt | Schwändi 2 | bisher |
2. | Rechsteiner Sandra |
1980 | Pflegefachfrau DN1 | Elggerstrasse 17 | bisher |
3. | Schäfer Urs |
1957 | Schmied, Hufschmied Hochbauzeichner |
Schmiedgasse 15 | bisher |
4. | Schellenberg Dieter |
1966 | Polizist | In der Säge 8 | bisher |
5. | Kein Wahlvorschlag |
Präsidium:
1. | Schäfer Urs |
1957 | Schmied, Hufschmied Hochbauzeichner |
Schmiedgasse 15 | bisher |
Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder, 3 Vorschläge)
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | bisher | |
1. | Looser Martin |
1967 | Steuersekretär | Rosengartenstr. 2 | bisher |
2. | Muffler Rahel |
1980 | Coiffeuse | Waltensteinerstr. 13 | bisher |
3. | Nussbaumer – Frei Katrin |
1962 | Direktionssekretärin | Schmiedgasse 1 | bisher |
4. | Kein Wahlvorschlag | ||||
5. | Kein Wahlvorschlag |
Präsidium:
1. | Looser Martin |
1967 | Steuersekretär | Rosengartenstr. 2 | neu |
Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge in alphabetischer Reihenfolge amtlich bekannt gegeben. Gleichzeitig wird eine neue Frist von sieben Tagen, d.h. bis 18. Januar 2022 angesetzt. Die Vorschläge können in dieser Zeit ergänzt, geändert oder zurückgezogen werden. Es können aber auch neue Wahlvorschläge dem Gemeindevorstand Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, eingereicht werden.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.