Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist
Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer
2018 – 2022
Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 1. Dezember 2017 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Beugger – Sommer
Jacqueline |
1966 | Büroangestellte | Elggerstrasse 20 | bisher |
2. | Fluck
Gunnar |
1970 | Landwirt | Schwändi 2 | bisher |
3. | Müller
Karl |
1956 | Landwirt | Untere Herstelstr. 1 | bisher |
4. | Schäfer
Urs |
1957 | Schmied, Hufschmied
Hochbauzeichner |
Schmiedgasse 15 | bisher |
5. | Schellenberg
Dieter |
1966 | Polizist | In der Säge 8 | bisher |
Präsidentin/ Präsident:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Schäfer
Urs |
1957 | Schmied, Hufschmied
Hochbauzeichner |
Schmiedgasse 15 | bisher |
Für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Ganz
Beat |
1980 | Betriebswirt-MBA, Holztechniker-HF |
Schäferstr. 6 | bisher |
2. | Looser
Martin |
1967 | Steuersekretär | Rosengartenstr. 2 | bisher |
3. | Nussbaumer – Frei Katrin |
1962 | Direktionssekretärin | Schmiedgasse 1 | bisher |
4. | Rechsteiner Sandra |
1980 | Pflegefachfrau DN1 | Elggerstrasse 17 | bisher |
5. | Wülser
Jürg |
1972 | Baubiologe, Maler | Waltensteinerstr. 39 | bisher |
Präsidentin/ Präsident:
Name, Vorname |
Geburts-jahr | Beruf | Adresse | ||
1. | Ganz
Beat |
1980 | Betriebswirt-MBA, Holztechniker-HF |
Schäferstr. 6 | bisher |
In Anwendung der entsprechenden Artikel in den Gemeindeordnungen und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 23. Januar 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.
Der Gemeinderat Schlatt erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen.
Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Schlatt, 16. Januar 2018
Der Gemeinderat Schlatt