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Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2018-2022, prov. Wahlvorschläge

Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Ansetzung der 2. Frist

Erneuerungswahl der Mitglieder der Gemeindebehörden für die Amtsdauer
2018 – 2022

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 1. Dezember 2017 sind für die Erneuerungswahl der Mitglieder des Gemeinderates innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Name,
Vorname
Geburts-jahr Beruf Adresse
1. Beugger – Sommer

Jacqueline

1966 Büroangestellte Elggerstrasse 20 bisher
2. Fluck

Gunnar

1970 Landwirt Schwändi 2 bisher
3. Müller

Karl

1956 Landwirt Untere Herstelstr. 1 bisher
4. Schäfer

Urs

1957 Schmied, Hufschmied

Hochbauzeichner

Schmiedgasse 15 bisher
5. Schellenberg

Dieter

1966 Polizist In der Säge 8 bisher

 

Präsidentin/ Präsident:

Name,
Vorname
Geburts-jahr Beruf Adresse
1. Schäfer

Urs

1957 Schmied, Hufschmied

Hochbauzeichner

Schmiedgasse 15 bisher

 

Für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission sind innert der festgesetzten Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Name,
Vorname
Geburts-jahr Beruf Adresse
1. Ganz

Beat

1980 Betriebswirt-MBA,
Holztechniker-HF
Schäferstr. 6 bisher
2. Looser

Martin

1967 Steuersekretär Rosengartenstr. 2 bisher
3. Nussbaumer – Frei
Katrin
1962 Direktionssekretärin Schmiedgasse 1 bisher
4. Rechsteiner
Sandra
1980 Pflegefachfrau DN1 Elggerstrasse 17 bisher
5. Wülser

Jürg

1972 Baubiologe, Maler Waltensteinerstr. 39 bisher

 

Präsidentin/ Präsident:

Name,
Vorname
Geburts-jahr Beruf Adresse
1. Ganz

Beat

1980 Betriebswirt-MBA,
Holztechniker-HF
Schäferstr. 6 bisher

 

In Anwendung der entsprechenden Artikel in den Gemeindeordnungen und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 23. Januar 2018, angesetzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat der Behörde schon bisher angehört hat, angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Der Gemeinderat Schlatt erklärt die vorgeschlagenen Personen als gewählt, wenn gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden als Stellen zu besetzen sind, und zudem die provisorisch vorgeschlagenen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Schlatt, 16. Januar 2018
Der Gemeinderat Schlatt

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