Dauernde Verkehrsanordnung Alte Schwändistrasse, 8418 Schlatt ZH
Verkehrsanordnung:
Im Einvernehmen mit der Gemeinde Schlatt hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:
Bei der Einmündung in die Girenbadstrasse muss aufgrund der mangelnden Sichtverhältnisse ein Verkehrsspiegel montiert werden. Daher wird den Fahrzeugen der Rechtsvortritt entzogen (Stop).
Verfügende Stelle: Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Schlatt, 18. April 2019
Gemeindeverwaltung Schlatt