Gestützt auf § 9 der kantonalen Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden (LS 681) vom 8. Dezember 1966 hat der Gemeinderat Schlatt mit Beschluss vom 28. Januar 2015 die nachstehenden Gebühren festgesetzt:
Bibliothek Schlatt
Benützungsgebühren:
– Erwachsene Jahresgebühr: Fr. 10.–
– Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren: gebührenfrei
Mahngebühren:
– 1. Mahnung = Erinnerung
– 2. Mahnung = Fr. 4.- pro Medium
– 3. Mahnung = Fr. 8.- pro Medium
Nach dreimaliger erfolgsloser Mahnung, beziehungsweise falls ein Medium verloren geht, wird eine Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt; Neupreis + Fr. 10.- Bearbeitungsgebühr; ältere Medien 10% bis max. 50% Abschreibung + Fr. 10.- Bearbeitungsgebühr.
Diese neuen Ansätze treten rückwirkend per 1. Januar 2016 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.