Die Gemeindeversammlung der Gemeinde Schlatt hat am 8. Juni 2017 die folgenden Beschlüsse gefasst:
Die Protokolle liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diese Beschlüsse kann von der Veröffentlichung an gerechnet:
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, bzw. jene gegen die Beschlüsse der reformierten Kirchgemeinde der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 41, 8400 Winterthur einzureichen.