Gemeinde Schlatt ZH
Öffentliche Auflage eines Strassenprojektes in der Gemeinde Schlatt gemäss § 13 Strassengesetz (StrG); Mitwirkung der Bevölkerung
Gemäss § 13 des Strassengesetzes (StrG) wird folgendes Projekt der Bevölkerung zur Stellungnahme unterbreitet:
Gemeinde Schlatt ZH
830 Räterschenstrasse
normgerechter und hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Waltenstein, Dorf
Die Bushaltestelle Waltenstein, Dorf an der Räterschenstrasse in Schlatt wird beidseitig normgerecht und hindernisfrei ausgebaut sowie mit entsprechenden Warteräumen ergänzt.
Die Projektunterlagen liegen während 30 Tagen, von Freitag, 19. Oktober 2018 an, in der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt, zur Einsicht auf.
Einwendungen und Anregungen zum Projekt sind innerhalb dieser Frist, also spätestens bis 19. November 2018 in schriftlicher Form an die Gemeindeverwaltung Schlatt zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, einzureichen.
Schlatt ZH, 19. Oktober 2018
Der Gemeinderat Schlatt