Aufhebung des generellen Feuerverbotes
Am 27. Juli 2018 hat das Amt für Landschaft und Natur des Kantons Zürich ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (bis 200 Meter Abstand) verfügt.
Ergänzend dazu hat der Gemeinderat gleichentags mit Zirkulationsbeschluss auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH gestützt auf § 18 Abs. 2 VVB ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot galt auch für das Abbrennen von Feuerwerk.
Aufgrund der in den letzten Tagen erfolgten Niederschläge hat sich die Situation im Siedlungsgebiet entspannt. Zudem gibt es wegen der tieferen Temperaturen während der Nacht wieder vermehrt Tau.
Aus diesem Grund hat der Gemeinderat das ergänzende generelle Feuerverbot auf dem Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH aufgehoben. Das gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk, nach Art. 24 der Polizeiverordnung.
Die Bevölkerung wird aber dazu aufgerufen, Vorsicht walten zu lassen und Feuer oder Glut unter Kontrolle zu halten.
Es gilt festzuhalten, dass unabhängig dieses Beschlusses die kantonale Verfügung, bzw. das im ganzen Kantonsgebiet erlassene generelle Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe (bis 200m Abstand) bestehen bleibt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat