Anordnung Urnenabstimmung
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an.
Abgestimmt wird am Sonntag, 26. September 2021, über die folgende Vorlage der Politischen Gemeinde Schlatt ZH:
Totalrevision Gemeindeordnung
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimm-rechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schlatt ZH, 23. Juli 2021