Anordnung Urnenabstimmung
Der Gemeinderat als wahlleitende Behörde ordnet gemäss § 57 des Gesetzes über die politischen Rechte eine Urnenabstimmung an. Abgestimmt wird am Sonntag, 25. November 2018, über die folgende Vorlage der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schlatt:
Zusammenschlussvertrag zwischen den Evangelisch-reformierten Kirchgemeinden Elgg, Elsau und Schlatt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Winterthur, Zwinglistrasse 51, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Schlatt, 2. Oktober 2018
Gemeinderat Schlatt