Gebührentarif der Politischen Gemeinde Schlatt, Änderungen gültig ab 1. Januar 2024
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 10 vom 30. Januar 2024 die Gebühren für die Feuerungskontrolle mit Wirkung ab 1. Februar 2024 wie folgt neu festgesetzt:
Art. 13 Feuerungskontrolle
a) Abnahme-, periodische-, Nach- und Klagekontrollen Öl/Gasfeuerungen
– Messung 1-stufige Anlage (bisher CHF 128.00) CHF 146.30
– Messung 2-stufige oder modulierende Anlage (bisher Fr. 163.00) CHF 184.30
b) Visuelle Holzfeuerungskontrolle
– Komplette Anlage (bisher CHF 128.00) CHF 146.30
– Kontrolle je weitere Feuerung (2/4 komplette Anlage) (bisher CHF 64.00) CHF 73.15
– Kontrolle je weitere Abgasanlage oder Brennstoff (1/4 komplette Anlage) (bisher CHF 32.00) CHF 36.60
c) Abnahme-, periodische-, Nach- und Klagekontrolle Holzfeuerungen, CO-Messung
Anlage (inkl. visuelle Kontrolle)
– bis 70kW (bisher CHF 300.00) CHF 300.00
– grösser als 70kW oder bei Anlagen bis 70 kW und mehr als 2 Stunden Aufwand zusätzlich pro Stunde (bisher CHF 105.00) CHF 114.00
d) Verwaltungs- / Administrationsgebühr
Je eingereichtem Messrapport Öl/Gas und Holz (bei Sichtkontrollen Holzfeuerung: pro Objekt / Stockwerkeigentum) (bisher CHF 58.00) CHF 70.00
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizulegen oder genau zu bezeichnen. Rekursentscheide des Bezirksrats sind kostenpflichtig. Die Kosten werden der im Verfahren unterliegenden Partei auferlegt.
Schlatt ZH, 16. Februar 2024