Solange das Veranstaltungsverbot des Bundesrates besteht, ist die Durchführung von Gemeindeversammlungen grundsätzlich unzulässig.
Voraussichtlich erst ab 8. Juni 2020 können Versammlungen wieder durchgeführt werden können. Den Entscheid dazu wird der Bundesrat voraussichtlich am 27. Mai 2020 fällen.
Als Traktandum für die geplante Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2020 liegt derzeit lediglich die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 vor. Die Abnahme der Jahresrechnung in der Gemeindeversammlung stellt kein dringliches Geschäft dar. So kann die Abnahme der Jahresrechnung auch nicht an die Urne gebracht werden.
Der Gemeinderat hat aufgrund einer Interessenabwägung entschieden, die geplante Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2020 abzusagen.
Die Genehmigung der Jahresrechnung 2019 erfolgt vor der Abnahme des Budgets 2021 an der geplanten Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2020.
Der Gemeinderat