Einladung zur ausserordentlichen Gemeindeversammlung der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schlatt
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden zur Teilnahme an die nachfolgende Kirchgemeinde-versammlung eingeladen. Bezüglich der Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.
Sonntag, 27. Oktober 2019, 11.30 Uhr
Reformierte Kirche Schlatt
Zur Behandlung gelangen folgende Geschäfte:
Aktenauflage
Antrag und Akten liegen ab 28. September 2019 während den Öffnungszeiten im Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg, Lindenplatz 1, sowie auf der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, zur Einsicht auf.
Es wird keine Weisungsbroschüre an die Haushalte verschickt. Diese kann jedoch beim Sekretariat der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Elgg kostenlos bestellt werden. Die Weisungsbroschüre wird auf der Homepage der Politischen Gemeinde Schlatt sowie auf der Homepage der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Schlatt ab 12. Oktober 2019 veröffentlicht.
Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Kirchgemeinde von allgemeinem Interesse eine Anfrage an die Kirchenpflege richten. Solche Anfragen sind spätestens 10 Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Kirchenpflege schriftlich einzureichen.
Schlatt, 27. September 2019
Die Kirchenpflege