Generelles Feuerverbot
Die derzeit herrschende Trockenheit hat zu einer hohen Brandgefahr geführt. Deshalb gilt ab sofort: Das Entfachen von offenen Feuern und das Abbrennen von Feuerwerk ist auf dem ganzen Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH nicht mehr gestattet.
Nicht nur im Wald, sondern auch auf Getreidefeldern, in Wiesen und in Böschungen herrscht eine grosse Trockenheit. Bereits der Funkenwurf eines Grillfeuers oder ein un-achtsam weggeworfenes Zündholz könnte zu einem Feuer führen, das sich rasch ausbrei-tet. Diese Gefahr verschärft sich mit jedem Tag.
Die Prognosen von Meteo Schweiz sagen weiterhin heisses und grösstenteils trockenes Wetter voraus. Es zeichnet sich allgemein nicht ab, dass sich die ausserordentliche Tro-ckenheit entschärfen wird.
Aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung und gestützt auf §18 Abs. 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) hat der Gemeinderat mit Allgemeinverfügung vom 27. Juli 2018 auf dem gesamten Gemeindegebiet der Politischen Gemeinde Schlatt ZH ein generelles Feuerverbot erlassen. Das Verbot gilt auch für das Abbrennen von Feuerwerk. Die Verfügung ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. (Link: Beschluss vom 27. Juli 2018)
ZB_20180727_Generelles_Feuerverbot
Das allgemeine Feuerverbot bedeutet:
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.
Voraussetzung für eine Aufhebung des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Der Gemeinderat