Schlatt. Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen – Festsetzung
Die Baudirektion Kanton Zürich hat am 21. Dezember 2023 verfügt:
I. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen der Gemeinde Schlatt im Mst. 1:5000 vom 20. September 2023 wird festgesetzt.
II. Die Abgrenzung von Wald und Nichtbauzonen in der Gemeinde Schlatt wird gemäss dem Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Waldgrenzen im Mst. 1:5000 vom 20. September 2023 festgesetzt.
III. Der Plan der kantonalen und regionalen Nutzungszonen sowie der statischen Wald-grenzen der Gemeinde Schlatt liegt während der Rekursfrist und der Bürozeiten bei der Gemeinde Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt, sowie beim Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich, zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
IV. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.