Beschlüsse der Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung hat am 18. Juli 2019 den folgenden Beschluss gefasst:
A. POLITISCHE GEMEINDE
Das Protokoll liegt während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet
Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Hermann-Götz-Strasse 26, 8400 Winterthur einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Die Kosten des Rekurs- bzw. Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Schlatt, 26. Juli 2019
Gemeinde Schlatt