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Wahlanordnung Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat

Wahlanordnung für die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2018 – 2022

Für die aus dem Gemeinderat zurücktretende Jacqueline Beugger ist eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2018 – 2022 zu wählen.

In Anwendung von Art. 14 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind innert 40 Tagen, d.h. bis spätestens am 19. Februar 2020, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Schlatt erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit leerem Wahlzettel am 17. Mai 2020 durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Schlatt, Schützenhausstrasse 1, 8418 Schlatt ZH, erhältlich.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Schlatt, 10. Januar 2020

Der Gemeinderat Schlatt

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