Vorübergehende Verkehrsanordnungen
Wegen umfangreichen Strassenbauarbeiten auf der Räterschen-/Schlatterstrasse, Gemeinden Schlatt und Elsau, hat das Tiefbauamt des Kantons Zürich drei Verkehrsanordnungen erlassen.
1. Vollsperrung, Dauer der Vollsperrung im Abschnitt Elggerstrasse bis Im Schüracher: 19. April bis 19. September 2022
2. Fahrverbot für Lastwagen und Car, Abschnitt Elggerstrasse (Schlatt) bis Pestalozzistrasse (Elsau)
3. Temporeduktion auf 60 km/h Ausgangs Waltenstein (Schlatt) bis Eingangs Tolhusen (Elsau) und Ausgangs Tolhusen (Elsau) bis Bettlihof (Elsau)
Die Gemeinden haben infolge Zuständigkeit in Bezug auf die Gemeindestrassen ebenfalls flankierende Massnahmen verfügt.
• Für die Fridtal- und Jakobstalstrasse wird auf dem Abschnitt Räterschenstrasse bis Elggerstrasse ein Lastwagen- und Carfahrverbot verfügt/angeordnet.
• Für die Ricketwiler-/Räterschenstrasse (Gemeinde-/Stadtstrassen) wird auf dem Abschnitt Pestalozzistrasse (Kantonsstrasse) bis Räterschenstrasse (Kantonsstrasse) ein Lastwagen- und Carfahrverbot verfügt/angeordnet.
• Für die Ricketwilerstrasse (Stadt Winterthur) wird auf dem Abschnitt Bushaltestelle Oberseen bis Ricketwil ein Lastwagen- und Carfahrverbot verfüg/angeordnet.
Für das Postauto und Zubringer ist die Durchfahrten auf allen Abschnitten gestattet.
Die Umleitung für Lastwagen und Car erfolgt über Elgg oder Winterthur – Kollbrunn.