
Der Gemeindevorstand Schlatt ZH hat mit Beschluss Nr. 140 vom 19. August 2025 entschie-den:
Für die Ausarbeitung eines Vorprojektes wird ein Verpflichtungskredit in Höhe von Netto Fr. 75’492.00 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung 2025 freigestellt.
De Ausgaben werden als gebunden betrachtet und genehmigt. Im Budget 2025 sind Ausgaben nicht eingestellt.
Gegen diesen Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssa-chen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten und ist dem Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, einzureichen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Schlatt ZH, 29. August 2025
