Mit Beschluss Nr. 65 vom 14. April 2023 genehmigte der Gemeindevorstand den Vertrag über die laufende Nachführung der amtlichen Vermessung mit Stefanie Meile und Nikolaus Manser, beide patentierte Ingenieur-Geometerin bzw. patentierter Ingenieur-Geometer in der Ingesa AG, Elgg.
Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Beschluss liegen während 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, während den Schalterstunden in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Bezirk Winterthur, Lindstrasse 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Bezirksrats sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.