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Verrechnung Nichtpflegerische Leistungen, Anpassung Gebührentarif

Verrechnung der nichtpflegerischen Leistungen an die Leistungsbezüger, Anpassung Gebührentarif der Gemeinde Schlatt Art. 36

Das neue Tarifmodell erfolgt in Absprache mit dem Gemeinderat Elsau und gilt für das gesamte Versorgungsgebiet der Spitex Elsau-Schlatt.
Der Gemeinderat hat mit Beschluss Nr. 86 vom 12. Juni 2018 entschieden:

Das neue Tarifmodell für die Verrechnung der nichtpflegerischen Leistungen der Spitex an die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger wird genehmigt.

Gestützt auf die Gebührenverordnung Art. 5 der politischen Gemeinde vom 7. Dezember 2017, erlässt der Gemeindevorstand folgende Anpassung des Gebührentarifs:
Art. 36 Spitex
Bedarfsabklärung Nichtpflegerische Spitex-Leistungen (pro Stunde) CHF 40.00

Nichtpflegerische Spitex-Leistungen nach steuerbarem Einkommen.
Steuerbares Einkommen plus 10% des Vermögensteils über CHF 50’000. Für Aufenthalterinnen und Aufenthalter im Spitex-Einzugsgebiet gilt einheitlich der Tarif von CHF 50.00 pro Stunde.

  • Steuerbares Einkommen:
    Tarif pro Stunde:
  • – bis 40’000 CHF
    CHF 35.00
  • – von 40’001 bis 80’000 CHF
    CHF 40.00
  • – über 80’001 CHF
    CHF 50.00

Der geänderte Gebührentarif tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Winterthur, Lindstr. 8, 8400 Winterthur, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind beizufügen oder genau zu bezeichnen.

Schlatt, 22. Juni 2018
Der Gemeinderat Schlatt

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