Gefährliche Laserpointer sind auf Grund der neuen Regelung in der Schweiz ab 1. Juni 2019 verboten, ungefährliche Laserpointer weiterhin erlaubt.
Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte zur neuen Regelung aufgeführt, die Sie beachten müssen:
Wie erkenne ich, ob ich einen ungefährlichen und erlaubten Laserpointer habe?
Der Laserpointer trägt die abgebildete Beschriftung:
Wie erkenne ich, ob ich einen gefährlichen und verbotenen Laserpointer habe?
Der Laserpointer trägt Beschriftungen, aus denen sich die Laserklassen 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4 ableiten lassen. Die Beschriftungen können in deutscher, französischer oder engli-scher Sprache verfasst sein:
IEC 1068/14 IEC 1070/14 IEC 1071/14 IEC 1072/14 AVOID EXPOSURE TO BEAM IEC 1073/14 IEC 1074/14
Was ist genau verboten?
Wie kann ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
Bis wann muss ich einen verbotenen Laserpointer entsorgen?
Entsorgen Sie Laserpointer der Laser Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 oder nicht gekenn-zeichnete Laserpointer bis spätestens zum 1. Juni 2020 und Laserpointer der Laser Klasse 2 bis spätestens zum 1. Juni 2021.
Darf ich einen verbotenen Laserpointer noch benutzen?
Nein, Sie dürfen Laserpointer der Laser Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 und nicht gekenn-zeichnete Laserpointer ab sofort nicht mehr verwenden. Ausnahme sind Laserpointer der Klasse 2, die Sie in Innenräumen noch bis zum 1. Juni 2021 benutzen dürfen.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Weitere Information zu Laserpointern finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit