Die Stimmberechtigten der Gemeinde Schlatt werden auf Donnerstag, 10. Dezember 2015, 20.00 Uhr in den Gemeindesaal eingeladen zur Behandlung folgender Geschäfte:
A. PRIMARSCHULGEMEINDE
B. POLITISCHE GEMEINDE
C. REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE
Akten, Anträge und Stimmregister liegen während der gesetzlichen Ankündigungsfrist (ab 26. November 2015) für die Stimmberechtigten in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Betreffend Stimmberechtigung wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.